Pro Privat

Genehmigungserstellung

Muss ich die ursprüngliche PEB-Erklärung für einen Genehmigungsantrag ausdrucken?

✅ Nein, die ursprüngliche PEB-Erklärung muss nicht mehr ausgedruckt werden.

Wenn bei einem Antrag auf eine Städtebaugenehmigung in der Wallonie eine ursprüngliche PEB-Erklärung betroffen ist, weist der SPW (Öffentlicher Dienst der Wallonie) darauf hin, dass die Papiererklärung durch die elektronische Referenz der PEB-Akte ersetzt wird. Die übrigen gegebenenfalls erforderlichen PEB-Dokumente müssen hingegen in 2 Papierexemplaren vorgelegt werden.

Diese Information wurde Airplan zudem schriftlich von der zuständigen Stelle des SPW bestätigt.

Was ist konkret zu tun?

Für eine ursprüngliche PEB-Erklärung:

  • Ursprüngliche PEB-Erklärung → ❌ die Papiererklärung nicht ausdrucken.
  • Elektronische Referenz der PEB-Akte → ✅ diese im Antragsformular korrekt angeben.
  • Weitere von der Regelung geforderte PEB-Dokumente → ✅ in 2 Papierexemplaren beifügen, falls zutreffend.
  • Projekt außerhalb des PEB-Anwendungsbereichs → es ist kein PEB-Formular beizufügen.

Der SPW stellt nämlich klar, dass kein Formular beizufügen ist, wenn der Antrag nicht unter die PEB-Regelung fällt.

💡 Für die übrigen PEB-Fälle (vereinfachte PEB, beizufügende Dokumente) siehe auch unsere Anhänge zur Genehmigung sowie unsere Anleitung zum Erstellen einer Städtebaugenehmigung.

⚠️ Achtung: Die Genehmigungsakte bleibt weiterhin in Papierform

Diese Regel betrifft ausschließlich die ursprüngliche PEB-Erklärung in Papierform. Sie bedeutet nicht, dass die gesamte Genehmigungsakte nunmehr vollständig digital ist.

Der SPW weist darauf hin, dass die Dematerialisierung der Genehmigungen noch im Gange ist und dass die Antragsformulare in der Zwischenzeit weiterhin in Papierform zu verwenden sind.

Und wenn die Gemeinde die ausgedruckte PEB-Erklärung dennoch verlangt?

Einige Gemeinden können im Rahmen einer Anforderung ergänzender Unterlagen weiterhin den Ausdruck der ursprünglichen PEB-Erklärung verlangen. In diesem Fall können Sie ihnen die FAQ des SPW übermitteln und daran erinnern, dass:

Die ursprüngliche PEB-Erklärung in Papierform durch die elektronische Referenz der Akte ersetzt wird.

Hält die Gemeinde an ihrer Forderung fest, empfehlen wir, sie um Angabe der rechtlichen Grundlage zu bitten, auf die sie diese Anforderung stützt.

Vorschlag für eine Antwort an die Gemeinde

Guten Tag,

sofern wir uns nicht irren, stellt die offizielle FAQ des SPW zu den neuen Antragsformularen für Städtebaugenehmigungen klar, dass die ursprüngliche PEB-Erklärung in Papierform durch die elektronische Referenz der PEB-Akte ersetzt wird.

Die elektronische Referenz der PEB-Akte ist in unserem Antragsformular ordnungsgemäß angegeben. Könnten Sie uns die rechtliche Grundlage nennen, die in diesem konkreten Fall weiterhin den Ausdruck der ursprünglichen PEB-Erklärung vorschreiben würde?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

Zusammenfassung

✅ Beizufügen — Die übrigen von der Regelung geforderten PEB-Dokumente, sofern das Projekt ihr unterliegt.

❌ Nicht mehr beizufügen — Die ursprüngliche PEB-Erklärung in Papierform, sofern die elektronische Referenz der PEB-Akte angegeben ist.

⚠️ Im Zweifelsfall — Bitten Sie die Gemeinde, die rechtliche oder behördliche Grundlage ihrer Forderung anzugeben.

Quelle: FAQ SPW – Neue Antragsformulare für Städtebaugenehmigungen (Fragen 9 und 33).