Seit Juni 2026 reichen Architekten Akten ein, deren Anlagen in Airplan unterschrieben wurden, und zwar bei wallonischen Gemeinden. Bis heute wurde uns keine Ablehnung und keine Bemerkung gemeldet. Wir aktualisieren diesen Artikel, falls sich die Lage ändert.
Was die integrierte Unterschrift konkret ist
- Sie zeichnen Ihre Unterschrift oder importieren ein Bild, ein einziges Mal.
- Airplan setzt sie an der richtigen Stelle jeder Anlage in das erzeugte Word-Dokument, zusammen mit Name, Ort und Datum.
- Das Ergebnis entspricht einer eingescannten und eingefügten Unterschrift: Ausgedruckt sieht die Akte wie eine handschriftlich unterschriebene Akte aus.
Es handelt sich nicht um eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung, und Airplan stellt sie auch nicht als solche dar. Die Anlagen zur Baugenehmigung werden heute auf Papier oder als PDF eingereicht, und dieses Dokument wird unterschrieben.
Im Zweifel bei Ihrer Gemeinde
Manche Verwaltungen bevorzugen eine handschriftliche Unterschrift. Zwei Möglichkeiten:
- Nutzen Sie den Reiter „Keine Unterschrift“ im Unterschreiben-Bereich. Name, Ort und Datum werden eingetragen, und ein leerer Platz bleibt für die handschriftliche Unterschrift auf der gedruckten Fassung reserviert.
- Kombinieren Sie: Der Architekt unterschreibt in Airplan, der Antragsteller von Hand, oder umgekehrt.
💡 Tipp: Wenn eine Gemeinde eine Bemerkung zu einer Unterschrift macht, schreiben Sie uns an bonjour@airplan.be mit dem Namen der Gemeinde. Wir teilen die Information über die Unvollständigkeiten mit den anderen Nutzern, wie bei jeder kommunalen Besonderheit.
Und bei der Online-Einreichung?
Mit der Digitalisierung der Genehmigungen wird die Akte von einer beim Anmelden identifizierten Person auf der regionalen Plattform eingereicht. Die Frage der Unterschrift auf den Anlagen entwickelt sich also mit dem wallonischen Zeitplan. Wir verfolgen das Thema aufmerksam: siehe Airplan nach der Digitalisierung nutzen.