Auf vielen Parzellen zeigt die Karte der Vizinalwege nichts Besonderes — umso besser. Erscheint jedoch ein Wegverlauf, verdient er Ihre volle Aufmerksamkeit, selbst wenn im Gelände nichts zu sehen ist.
Ein öffentlicher Weg, auch wenn er unsichtbar ist
Die Vizinalwege sind im Atlas der Vizinalwege verzeichnet, der ab 1841 erstellt wurde. Ein im Atlas eingetragener Weg behält seinen öffentlichen Status, auch wenn er im Gelände unsichtbar ist oder im Kataster fehlt: Seit Jahrzehnten überpflügt, eingezäunt oder zugewachsen bleibt er rechtlich eine öffentliche Wegedienstbarkeit, solange er nicht offiziell aufgehoben wurde.
Die wallonische Gesetzgebung verfolgt eine klare Linie: den Erhalt der öffentlichen Wege. Seit den Dekreten vom 3. Juni 2011 und vom 6. Februar 2014 erfordert jede Eröffnung, Verlegung oder Aufhebung eines Vizinalwegs einen offiziellen Beschluss des Gemeinderats. Und seit dem 1. September 2012 kann ein öffentlicher Weg nicht mehr durch bloße langjährige Nichtnutzung untergehen — es sei denn, die 30 Jahre der Nichtnutzung waren bereits vor diesem Datum vollendet (diese „alte Aufgabe” bleibt geltend zu machen, wie die Rechtsprechung bestätigt hat).
Was das für Ihren Genehmigungsantrag bedeutet
- Auf der Trasse eines Vizinalwegs zu bauen oder sie zu versperren, setzt zunächst ein Verfahren zur Änderung oder Aufhebung des Weges voraus — vor oder zusammen mit dem Genehmigungsantrag.
- Ein Dossier, das einen im Atlas eingetragenen Weg ignoriert, riskiert eine Unvollständigkeit — und eine dennoch erteilte Genehmigung bleibt für jeden Dritten anfechtbar, der sich auf den Weg beruft.
- Genau wegen solcher Unvollständigkeiten, die Airplan-Nutzern widerfahren sind, wurde diese Karte in die generierten Dokumente aufgenommen.
Wo finde ich die Karte in Airplan?
Die Karte „Atlas der Vizinalwege” wird im Kartendossier Ihres Projekts generiert, zusammen mit den anderen offiziellen Karten. Wie Sie das Dossier ergänzen, erfahren Sie unter Karten zu meinem Projekt hinzufügen.

Was tun, wenn ein Wegverlauf auf Ihrer Parzelle erscheint?
- Prüfen Sie, ob die Trasse Ihr Bauvorhaben berührt oder nur einen Rand der Parzelle.
- Fragen Sie beim Urbanismusdienst der Gemeinde nach dem aktuellen Status des Weges: Allein die Gemeinde ist maßgeblich.
- Greift das Projekt in den Weg ein, planen Sie das kommunale Wegeverfahren vor der Einreichung ein — Ihre Gemeinde nennt Ihnen das Vorgehen.
Vertiefend bietet der GIPL ein verständliches Merkblatt (auf Französisch): La suppression des chemins vicinaux.
Die Grenzen der Karte
Diese Daten haben keinen rechtlichen Wert und sind nicht vollständig: Nur die Gemeinde kann den Status eines Weges bestätigen. Wichtig für die deutschsprachige Gemeinschaft: Die Gemeinden der Ostkantone sowie die alten Stadtzentren verfügen über keinen Atlas der Vizinalwege — dort sind daher weder Pläne noch Änderungen abrufbar.
💡 Ein Wegverlauf auf der Karte blockiert Ihr Projekt nicht: Er bedeutet lediglich, dass vor der Einreichung eine Nachfrage bei der Gemeinde angebracht ist. Zehn Minuten Prüfung sind besser als eine Unvollständigkeit — oder ein Einspruch des Nachbarn.