In Rahmen 4 Ihrer Umweltverträglichkeitsnotiz zeigt die Frage „Vorhandensein von Grundwasser, Wasserentnahmestellen“ jetzt auch an, ob Ihre Parzelle in einer Schutzzone einer Wasserentnahmestelle liegt.
Diese Information ergänzt die Wasserkörper und die Wasserentnahmestellen, die bereits automatisch übernommen werden.